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Die sexualisierte Asylgeschichte

Mengia Tschalaer

Queere Räume
Die sexualisierte Asylgeschichte

Veröffentlicht am 03.12.2019

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Als EU-Mitgliedsstaat ist Deutschland zur Erfüllung der im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem festgelegten Gesetze und Richtlinien verpflichtet. In Deutschland ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert und wird jedem und jeder zugesichert, der oder die nachweislich politische Verfolgung aufgrund seiner oder ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Anschauung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu befürchten hat. Letztere Kategorie schließt Individuen mit ein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität aus ihren Heimatländern geflohen sind. Für die meisten Asylsuchenden gilt, dass ihr Asylantrag überwiegend auf Basis ihrer mündlichen Aussagen bei der Asylanhörung getroffen wird, und darauf, wie sie diese Aussagen vorbringen. Es ist ein besonders nervenaufreibender Moment für LGBTQI+-Asylsuchende (wie auch, natürlich, für alle anderen). Bei der Anhörung muss der/die Antragsteller*in die »Entscheidungsperson« erstens von ihrer/seiner sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität überzeugen und zweitens davon, inwieweit ihre/seine Zugehörigkeit zu einer derartigen »Sondergruppe« sie oder ihn der Verfolgung seitens des Staates (nicht so sehr seitens nichtstaatlicher Akteure) aussetzt. Der Zweck der Anhörung ist, darüber zu befinden, ob ein/e Antragsteller*in wirklich »schwul«, »lesbisch«, »trans« oder »bisexuell« ist. Um die Wahrhaftigkeit des jeweiligen Ersuchens zu prüfen, beurteilt die Entscheidungsperson oder ein Richter die Richtigkeit der jeweiligen »sexuellen Asylgeschichte«. Im deutschen Kontext bedeutet dies, den Beweis zu erbringen, dass die eigene sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität (gemäß Wortlaut des deutschen LGBT-Asylrechts) »eine unentrinnbare schicksalhafte Festlegung« ist. Dieser Nachweis erfordert die äußerst akkurate Erzählung biographischer Ereignisse, ebenso wie haarkleine Schilderungen der erlebten Episoden von Gewalt seitens des Staates, der Gemeinschaft und der Familie.

»Die sexuelle Asylgeschichte ist alles«, sagt Ibrahim Mokdad, ein LGBTQI+- Aktivist aus dem Libanon, der 2015 Flüchtlingsstatus in Deutschland zuerkannt bekam. »Deine Asylgeschichte muss gut vorbereitet und auf die institutionellen Vorstellungen von Sexualität und Geschlechtsidentität zugeschnitten sein. Die Entscheidungsperson muss glauben, dass du schwul bist, also musst du ihnen deine Geschichte so erzählen, dass sie sie verstehen«, sagt Mokdad. Tatsächlich scheint es, als werde Flüchtlingsschutz am bereitwilligsten denen gewährt, deren Sexualität einen idealisierten Diskurs von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität reflektiert. Rzouga, ein nicht-binärer tunesischer Geflüchteter in Deutschland und queerer Aktivist, berichtete mir, dass die erfolgreiche »sexuelle Asylgeschichte« einem »internationalen Bild des Schwulen« als »exaltiert« und »freizügig« entsprechen muss. Laut Rzouga sind Asylsuchende, die »Europas Bild von Queerness bestätigen und festigen« können, erfolgreicher mit ihren Asylanträgen als andere. Rzouga zufolge reproduzieren die institutionellen Vorstellungen von Homosexualität und Queerness in Deutschland akkurat einen globalisierten Diskurs zu schwulen und queeren Identitäten:

Eine glaubwürdige schwule Person ist diejenige, die ihnen [den Entscheidungspersonen/Übersetzern] total zwanglos davon erzählt, wann sie das letzte Mal Sex hatte und wie es war. Der sexuelle Teil der Asylanhörung und deine Anbindung an Organisationen und Gruppierungen und Zirkel – das spielt eine wichtige Rolle, wenn es um deine Glaubwürdigkeit als schwule Person geht. […] Das perfekte Profil ist dann schwul genug für ihre Standards. Also Leute, die hier einer Schwulenorganisation angehören und in ihren Heimatländern in Schwulenorganisationen waren. Das wäre das beste Profil für sie, denn dann haben sie Kriterien bei der Hand für das, was eine schwule Person und was ein schwules Leben ist.

Rzougas eigene »sexuelle Geschichte« steht im Einklang mit einem globalisierten queeren Lifestyle, der durchdrungen ist von liberalen Grundannahmen sexueller Freiheit, des Rechts auf Intimsphäre sowie öffentlicher Sichtbarkeit von Liebe, Sex und Zuneigung. Schon in jungen Jahren wurde Rzouga Fürsprecher*in für Menschenrechte und LGBTQI+-Rechte in Tunesien und war daher in der queeren Szene Tunesiens sehr bekannt. Rzouga ist zudem stark präsent in den sozialen Medien und beteiligte sich an internationalen Projekten wie zum Beispiel einer Fotoausstellung in Paris mit dem Titel »Wo Liebe illegal ist« und tritt regelmäßig als Dragqueen auf. Die Asylanhörung beschreibt Rzouga als »unproblematisch«. »Ich war nie die Art Person, die sich nicht ausdrücken oder öffnen können, oder die Geschichte nicht erzählen können, wie sie wirklich ist«. Wie Rzouga waren auch die anderen LGBTQI+-Geflüchteten, mit denen ich sprach und deren Asylanträge positiv beschieden wurden, bei der Geburt als männlich bestimmt, gut ausgebildet und hatten einen Background als Aktivisten. Zudem hatten sie alle ihre »sexuellen Asylgeschichten« mit Erfolg auf die institutionellen Vorstellungen von Sexualität und Geschlechtsidentität zugeschnitten, wie ihnen von queeren Flüchtlingsorganisationen in Deutschland geraten worden war.

Wie Moira Dustin und Nina Held, die derzeit an der University of Sussex über queeres Asyl in Deutschland und dem Vereinigten Königreich forschen, darlegen, gehen tatsächlich die nachvollziehbarsten LGBT-Asylgeschichten mit den westlichen Stereotypen über einen speziellen »schwulen Lebensstil« konform, der das Frequentieren von Schwulenbars, die Mitgliedschaft in lesbischen und schwulen Gruppen und die Teilnahme an Schwulenparaden voraussetzt. Dieses westliche Sexualitätsmodell repräsentiert eine typisch weiße, bürgerliche schwule Identität, die klare Grenzen zwischen Hetero- und Homosexualität zieht und das Bedürfnis hat, Intimsphäre und Sexualverhalten öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Das Modell westlicher Homosexualität ist somit rassenspezifisch und stützt sich auf kulturspezifische Stereotypen, die durch die sexuelle Asylgeschichte bestätigt werden wollen.

Zwar ist man in Deutschland zurzeit bemüht, ein integrativeres LGBTQI+- Asylsystem zu erarbeiten, indem ein sehr kleiner Teil seiner Entscheidungspersonen in Gender- und Sexualitätsfragen sensibilisiert wird, doch bleiben dabei diejenigen schwulen und queeren Asylsuchenden außen vor, die das Schweigen um die Themen von Geschlecht und Sexualität verinnerlicht haben und/oder sich während der Asylanhörung nicht geoutet haben. Ein schwuler Asylsuchender, den ich Ali nennen will, geboren in Somalia und aufgewachsen in einem kenianischen Flüchtlingslager, hat beispielsweise große Schwierigkeiten, über seine Homosexualität zu sprechen. »Bei uns«, sagt er, »würden sie mich umbringen, wenn sie herausfinden würden, dass ich schwul bin.« 2017 floh Ali nach Deutschland und ließ seine Frau und zwei Kinder zurück. Es fällt ihm äußerst schwer, mit Einwanderungsbeamten, Ärzten und Psychiatern über seine Sexualität zu sprechen, und ihm graute davor, bei der Asylanhörung seine Sexualität dem somalischen Übersetzer offenbaren zu müssen, der in der somalischen Flüchtlingsgemeinschaft wohlbekannt war für seine konservativen Ansichten über Ehe und Familie. Ali hat den Eindruck, dass die negative Einstellung des Übersetzers gegenüber Homosexualität in Verbindung mit seinen Gefühlen von Scham und Angst, offen über die eigene Sexualität zu sprechen, dazu beitrugen, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde.

Ali ist beileibe kein Einzelfall. In vielen Fällen sehen sich LGBTQI+-Asylsuchende nicht nur mit homophoben Übersetzern konfrontiert, sondern auch mit Einwanderungsbeamten, denen das notwendige Bewusstsein für schwule und queere Themen fehlt und die darum eher dazu neigen, grenzüberschreitende Befragungsmethoden anzuwenden. Wenngleich der Gerichtshof der Europäischen Union 2014 Fragen über das Sexualleben des Antragstellers als nicht zulässig bestimmt hat, wird von schwulen, lesbischen, trans- und intersexuellen Asylsuchenden oftmals erwartet, in der Lage zu sein, schmerzvolle – und für manche schambehaftete – Erinnerungen hinsichtlich ihrer Wünsche und sexuellen Aktivitäten zu mobilisieren. Eine vom Kölner Flüchtlingsrat durchgeführte Studie aus dem Jahr 2018 bestätigt das. Sie schildert, wie schwule Asylsuchende widerrechtlich gefragt wurden, wer von ihnen beim Sex den weiblichen und wer den männlichen Part einnähme, wer beim Geschlechtsverkehr aktiver sei und ob anale Penetration schmerzhaft sei oder nicht. Diese Fragen sind nicht nur rechtswidrig, auch gemäß den UNHCR-Richtlinien, sondern sie unterstellen zudem eine überaus westliche und heteronormativ dominierte Vorstellung von schwulem Sex, die davon ausgeht, dass der eine Partner die dominante Rolle des penetrierenden Partners einnimmt – was sich anderswo in der Dominanz des Mannes über die Frau ausdrückt.


Die Performativität schwuler Männlichkeiten

Der Erfolg der »sexuellen Asylgeschichte« beruht jedoch überdies auf der Performativität von Homosexualität und Geschlechtsidentität. So erinnert sich etwa Walid, ein nicht-binärer Geflüchteter aus Tunesien, wie sein Freund von einer Entscheidungsperson aufgefordert wurde, vor ihm/ihr auf- und abzugehen, damit die sexuelle/gender-Identität der Freund*in beurteilt werden konnte. Ein anderer nicht-binärer Freund, berichtet Walid, ging geschminkt und in Frauenkleidung zur Asylanhörung. Doch der Antrag der Freund*in wurde abgewiesen, weil das Auftreten für nicht glaubwürdig befunden wurde. »Wie du deine Queerness oder dein Schwulsein präsentierst, wird in einem Zusammenhang, wo die Entscheidungsperson aktiv nach Ablehnungsgründen für dein Asylgesuch sucht, zur zentralen Frage«, sagt der LGBTQI+ Beauftragte Danijel Cubelic, der die Antidiskriminierungs- und LGBTQI+-Programme der Stadt Heidelberg koordiniert. Rzouga hält die performative Dimension des Asylverfahrens für ziemlich heikel:

Für sie [die Entscheidungspersonen] läuft es normalerweise so: Du bist nicht schwul genug, also bist du nicht schwul, oder du bist schwuler als die Norm, also tust du nur so und bist gar nicht schwul. Am Tag meiner Anhörung war ich geschminkt und trug eine bestimmte Geschlechtspräsentation zur Schau, die mir zum Verhängnis hätte werden können. Die Entscheidungsperson hätte leicht sagen können: »Sie hätten um 10 Uhr morgens kein Make-up tragen können, also sind Sie nicht Sie selbst, Sie spielen uns etwas vor, um bei der Anhörung gut dazustehen, und Sie sind nicht non-binären Geschlechts.«

Rzouga hatte das Glück, von einer Entscheidungsperson befragt zu werden, die »genau wusste, was non-binär bedeutet und den Unterschied zwischen einer Dragqueen und einer Transperson kannte«. Es kann freilich nicht jeder darauf hoffen, an eine einfühlsame Entscheidungsperson zu geraten. Die eben genannte Studie vom Kölner Flüchtlingsrat zeigt auch, dass über rund 23 Prozent der LGBTQI+-Asylanträge in Deutschland auf Basis stereotyper Grundannahmen hinsichtlich Geschlechteridentität, sexueller Orientierung und Geschlechtspräsentation entschieden wird. Von vierzig Teilnehmenden an der Studie gaben sieben an, dass ihre Asylanträge abgewiesen wurden, weil sie nicht schwul oder trans »aussahen«. Ein Verwaltungsgerichtsurteil von 2016 bestätigt derartige Erkenntnisse. Damals lehnte der Richter das Asylgesuch eines jungen Iraners ab, weil seine Homosexualität als nicht glaubwürdig befunden wurde. Das Gericht stellte fest, dass dem Asylsuchenden ein glaubhaftes schwules/queeres Erscheinungsbild fehlte (der Antragsteller kam geschminkt und mit lackierten Fingernägeln zur Verhandlung). Nach Ansicht des Richters war die Verwendung von Nagellack und Makeup übertrieben und damit unglaubwürdig.

Die Anwendung stereotyper westlicher Imaginationen von schwulem/queerem Sex, verbunden mit der Vorstellung, dass schwule/queere Menschen ihre Identität durch Regenbogenkleidung und bestimmte modische Styles darbieten, konstituieren in erheblichem Ausmaß den epistemologischen Rahmen, innerhalb dessen »Wahrheit« etabliert, validiert und legitimiert wird. Im Rückgriff auf Foucaults Theorie der Biomacht und Judith Butlers Theorie der Gender-Performativität ließe sich argumentieren, dass die von den Behörden bei der Asylanhörung eingesetzten Diskurstechniken daran orientiert sind, einen schwulen (nicht unbedingt einen queeren) Körper zu produzieren, der auf Linie mit einer leicht entzifferbaren Matrix verwestlichter schwuler Identität gebracht ist, welche die öffentliche Zurschaustellung privaten und sexuellen Verhaltens erfordert. Darüber hinaus veranschaulichen diese stereotypen Vorstellungen von schwuler Identität nicht nur die humanitären Grenzen des Flüchtlingsschutzes, sondern sie bekräftigen einmal mehr kolonialistische Prämissen von islamischer Barbarei (pinkwashing).


Legalität an der Schnittstelle von Sexualität, Maskulinität und Islam

Die oben besprochenen sexuellen Asylgeschichten verdeutlichen, welch zentrale Rolle sexuellen Regimes von Schwulsein, Sex und Männlichkeitsformen bei der Konstruktion von Legalität und Illegalität zukommt. Die sexuelle Asylgeschichte legt in der Tat offen, wie sexuelle Regimes im Asylkontext stets im Verhältnis zu Hierarchien von Gender, Klasse, Rasse und kultureller Geopolitik funktionieren. In den zur Untermauerung der idealen sexuellen Asylgeschichte konstruierten Narrativen und Performances zeigt sich ein spezifisches Ideal des Opferstatus, das als Bindeglied zwischen staatlich verordneter Heteronormativität und einer liberalen Ideologie universeller sexueller Freiheit fungiert. Tatsächlich erscheint die Schutzbedürftigkeit legitim aufgrund stereotyper Vorstellungen des schwulen Körpers, Denkens, Gefühls des Asylsuchenden, der in seinem »homophoben« Ursprungsland in Gefahr ist und deshalb Beistand verdient. Zwar humanisieren diese Vorstellungen also den Asylsuchenden insofern, als sie kulturelle Nähe einräumen, um den Einzelnen in das Menschenrechtssystem eingliedern zu können, sie bestätigen aber zugleich die Entmenschlichung und Rassifizierung des »Anderen« als schwulenfeindlich, rückständig und unverhohlen grausam.

Die zwölf LGBTQI+-Rechtsfälle (auf die ich über die Schlagwortsuche der Rechtsprechungsdatenbank der Verwaltungsgerichte in Deutschland stieß, wobei ich die Begriffe *Homosexualität*, *Asyl*, *Transgender*, *Intersex*, *bisexuell* und *lesbisch* verwendete) illustrieren die humanitären Grenzen liberaler LGBT-(nicht unbedingt Q und I)-Schutzansprüche auch noch unter einem anderen Aspekt. Sie stützen sich auf stark stereotype Darstellungen der LGBTQI+-Opferrolle im Asyldiskurs, die jene privilegieren, die ihre Ablösung von der islamischen Barbarei, wenn nicht vom Islam insgesamt erfolgreich nachweisen können. Das heißt mit anderen Worten: Erfolgreiche Asylanträge erzeugen notwendig einen rassistischen, kolonialistischen Diskurs, der den Nationalstaat, aus dem der Asylsuchende stammt, in ein negatives Licht stellt. Zwar mag es, um Asyl zu erhalten, unumgänglich sein, das Ursprungsland des Asylsuchenden zu entwerten, doch ist diese Anfechtung problematisch, sobald sie dazu instrumentalisiert wird, aus dem Mythos des idealen Opfers heraus die moralische und politische Überlegenheit des Westens zu untermauern. Um das holzschnittartige Opferschema und damit zusammenhängend Idealisierungen von »Wir« und »Sie« zu vermeiden, muss Europa einen reflexiven Umgang mit queerem Asyl finden, mit dem sich die eigenen Stereotypen von Homosexualität, Rasse und Geschlecht aufdecken lassen, um kolonialistische und imperialistische Narrative von Verwundbarkeit, Sex und Begehren durch eurozentristische Asylregime nicht weiter zu zementieren.



Die Forschungsarbeit, in deren Kontext dieser Artikel entstand, wurde vom Horizont 2020, dem Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation im Marie Sklodowska-Curie Individual Fellowship Programme [grant agreement No 793497] European Commission gefördert. Mehr Informationen unter www.queerasylum.org. Eine längere Fassung dieses Artikels erschien in Ethnic and Racial Studies, abrufbar unter https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/01419870.2019.1640378.


Weiterführende Literatur

Dustin, Moira, und Nina Held, »In or out? A Queer Intersectional Approach to ›Particular Social Group‹ Membership and Credibility in SOGI Asylum Claims in Germany and the UK«, GenIUS-Rivista di studi giuridici sull’orientamento sessuale e l’identità di genere, 2 (2018), S. 74–87.


Giametta, Calogero, The Sexual Politics of Asylum, Abingdon und New York 2017.


Juss, Satvinder, »Sexual Orientation and the Sexualisation of Refugee Law«, International Journal on minority and group rights, 22/1 (2015), S. 128–153.


Puar, Jasbir K., Terrorist Assemblages. Homonationalism in Queer Times, Durham NC 2017.


Shakhsari, Sima, »The Queer Time of Death: Temporality, Geopolitics, and Refugee Rights«, Sexualities, 17/8 (2014), S. 998–1015.


El-Tayeb, Fatima. „‘Gays who cannot properly be gay’: Queer Muslims in the neoliberal European city.“ European Journal of Women‘s Studies 19: 1 (2012): 79-95.


Tschalaer, Mengia, »Between Queer Liberalisms and Muslim Masculinities: LGBTQI+ Muslim Asylum Assessment in Germany«, Ethnic and Racial Studies (2019) DOI: 10.1080/01419870.2019.1640378.

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Mengia Tschalaer

Mengia Tschalaer

ist Marie-Curie ­Forschungsbeauftragte an der Schule für Soziologie, Politik und Internationale Studien an der Universität Bristol, England. Sie hat an der City University of New York und der Columbia University im Bereich Geschlecht, Sexualität und Recht, Identität und Kultur sowie Intersektionalität gelehrt und war Gastwissenschaftlerin am Zentrum für Geschlecht, Sexualität und Recht an der Columbia University. Mengia hat zum Thema Menschenrechte, Islam und Geschlechtergleichheit in Indien und zu Asylpolitik, Sexualität und Geschlechteridentität in Deutschland publiziert. Sie arbeitet zurzeit an einem von der EU finanzierten Forschungsprojekt, welches sich mit den rechtlichen und sozialen Erfahrungen von LSBTQI+ Geflüchteten mit muslimischem Hintergrund in Deutschland auseinandersetzt. 
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