ist Doktorand am Historischen Seminar der Universität Zürich und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ebendort angesiedelten Forschungsstelle für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. In seiner Dissertation beschäftigt er sich mit dem Verhältnis von Richterhabitus und Rechtspraxis in Deutschland zwischen 1870 und 1930. Er ist Mitglied im Graduiertenkolleg »Geschichte des Wissens«von ETH und Universität Zürich.